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Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:
CleverAssets GmbH Geschäftsführung: Gaby Geisert
Nördliche Münchener Str. 9c
82031 Grünwald bei München
Tel.: 01748557609
E‒Mail: kontakt@cleverassets.de
2. Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO) Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D‒HCXO‒E4183‒73 Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D‒F‒125‒7RDW‒80
Deutsche Industrie‒ und Handelskammer (DIHK) Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf) www.vermittlerregister.info
4. Erlaubnisbehörde:
Versicherungsvermittlung: Industrie‒ und Handelskammer für München und Oberbayern, Max‒Joseph‒Straße 2, 80333 München
5. Schlichtungsstellen:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs‒, Anlage‒ und Kreditvermittlung Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg
6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:
Im Zuge der Vermittlung bietet die CleverAssets GmbH eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. beratung:
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. beratung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt
werden.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung
9. Emittenten und Anbieter:
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.